Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!

Newsletter für Privatkunden September 2019

Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. Dabei wird nicht beachtet, dass die Zahl die dort steht ein Bruttobetrag ist! Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 % steuerpflichtig sein.

Was von der Rente übrig bleibt... Schauen Sie sich einen Beispielfall an und erfahren, was wirklich übrig bleibt.

Weitere Themen in diesem Newsletter: Vorsorgeuntersuchungen & Winter (Winterdienst, Rohrbruch, Schneelast & Winterreifen).

 

Wir beraten umfassend & fair zu den aktuellen Themen.

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