Grundrente, Motorradfahrer & Elementarschäden

Newsletter für Privatkunden September 2020

Weil das Leben im Ruhestand nicht umsonst ist. Die Altersrentner im Land wissen es bereits: Zwischen letztem Nettoeinkommen und erstem Rentenbezug besteht eine für viele überraschende hohe Kluft - auch wenn man jahrzehntelang eingezahlt hat. Aus einem Bruttogehalt von 3000 Euro werden auch mit mehr als 40 Beitragsjahren im Alter keine 1200 Euro. Und das ist nur die Bruttorente! Hier werden noch Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung abgehen...

In aller Kürze das Wichtigste:

Die Grundrente kommt nur für Bürger infrage, die

  • mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können,
  • im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt haben,
  • ein zu versteuerndes Monatseinkommen von nicht mehr als 1250 Euro (alleinstehend) bzw. 1950 Euro (Paare) haben (Mieteinnahmen werden mitgezählt).

Bestehende Vermögen wie Sparguthaben oder Immobilien werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Wird das o. g. Monatseinkommen überschritten, besteht Anspruch auf anteilige Grundrente. Die Grenzen indes stehen nicht nicht fest.

Werden Voraussetzungen erfüllt, dann

  • werden die gesammelten Entgeltpunkte verdoppelt
  • anschließend 12,5 Prozent von diesem Zuschlag abgezogen und
  • auf den Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Weitere Themen im Newsletter: "Hitze und Starkregen" sowie "Motorradfahrer im Fadenkreuz".

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