Die neuen Datenschutzregeln gelten auch für Ihren Verein...!

Neue Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018

Bereits zum 25. Mai diesen Jahres greifen die Vorschriften der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese gelten nicht nur für Firmen, sondern für alle natürlichen und juristischen Personen - damit auch für Vereine.

Weitere Informationen erhalten Sie z. B. hier:

DSGVO: e-recht24.de

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Mehr dazu in unserem Newsletter (PDF-Dokument).

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