Die neuen Datenschutzregeln gelten auch für Ihren Verein...!
Neue Datenschutz-Grundverordnung zum 25. Mai 2018
Bereits zum 25. Mai diesen Jahres greifen die Vorschriften der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese gelten nicht nur für Firmen, sondern für alle natürlichen und juristischen Personen - damit auch für Vereine.
Weitere Informationen erhalten Sie z. B. hier:
Mehr dazu in unserem Newsletter (PDF-Dokument).